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Den Bus per Telefon bestellen

Amt Ludwigslust-Land

Das können wir jetzt auch in unseren Gemeinden nutzen!

Wer einen Bus benötigt, kann ihn mindestens zwei Stunden vor der gewünschten Abfahrtzeit per Telefon bestellen. Von der ausgewählten Haltestelle fährt der Rufbus dann zu den zentralen Bus- oder Bahnknotenpunkten. Einen Euro mehr als für einen normalen Fahrschein müssen die Fahrgäste für den Service bezahlen.

So nutze ich den Rufbus:

Bestellen Sie Ihren Rufbus telefonisch in der Rufbus- Zentrale unter 03883 6161 61. Die Bestellung kann innerhalb der Öffnungszeiten der Rufbus-Zentrale erfolgen: Montag bis Sonnabend von 06:00 bis 18:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. findet keine Annahme von Bestellungen statt. Die Voranmeldezeit beträgt mindestens zwei Stunden. Kann diese Voranmeldezeit innerhalb der Öffnungszeiten der Rufbus-Zentrale nicht eingehalten werden, ist der Rufbus an einem Vortag zu bestellen.

Für welche Verbindungen kann ich den Rufbus benutzen?

Für jede Rufbuszone gibt es einen Fahrplan. Die Nummer der Rufbuszone finden Sie im Netzplan. Die Abfahrt erfolgt an den im Fahrplan angegebenen Haltestellen und grundsätzlich zu der angegebenen Richtzeit. Die genaue Abfahrtszeit erfahren Sie bei der Bestellung vom Disponenten der Rufbus-Zentrale. In dem im Fahrplan angegebenen Zielort kann die Beförderung, abweichend vom Fahrplan, auf öffentlichen Straßen bis zum gewünschten Fahrtziel innerhalb des Zielortes erfolgen, soweit dies die verkehr-lichen Verhältnisse zulassen.

Ist der Rufbus genauso pünktlich wie ein Linienbus?

Bitte seien Sie sicherheitshalber 5 Minuten vor der vereinbarten Zeit an der vereinbarten Haltestelle und haben Sie Verständnis, wenn der Rufbus einige Minuten auf sich warten lässt. Unter Umständen wird Sie der Disponent der Rufbus-Zentrale zurückrufen und Ihnen so rechtzeitig vor Fahrtantritt Veränderungen der Abfahrtszeit mitteilen, dass Sie sich darauf einstellen können.

Was ist bei der Bestellung anzugeben?

Bei der Bestellung anzugeben sind folgende Daten: Name des Bestellers, Rufnummer des Bestellers, unter der ggf. Rücksprache gehalten werden kann, Anzahl der Personen, die befördert werden sollen, gewünschte Fahrtstrecke, ggf. Angaben über die gewünschte Mitnahme von Tieren und sperrigen Gegenständen.

Werden Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder befördert? 

Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder werden grundsätzlich im Rufbus befördert, wenn die Mitnahme bei der Bestellung angeben wird und Fahrzeugkapazität und technische Ausstattung dies zulassen.

Worauf muss ich noch achten?

An Schultagen finden einzelne Rufbusfahrten nicht statt. Nutzen Sie stattdessen – wie die Fahrschüler – den Linienverkehr der VLP. Im Übrigen besteht kein Anspruch auf Beförderung im Rufbus, wenn in zeitlich zumutbarem Abstand (bis zu 30 Minuten) zur Abfahrtszeit des Rufbusses eine alternative Linienfahrt angeboten werden kann. Haben Sie Fragen, rufen Sie den Disponenten der Rufbus-Zentrale unter 03883 616161 an.

Übrigens: Wenn Sie sich einmal nicht sicher sind, wie Sie am schnellsten an Ihr Ziel kommen, fragen Sie die freundlichen Mitarbeiter der Rufbus-Zentrale der VLP. Sie erreichen sie telefonisch unter 03883 6161 61.

Was kostet die Fahrt im Rufbus?

Es findet der geltende Tarif der VLP Anwendung. Das heißt, der Fahrausweis kostet so viel wie im Linienbus zuzüglich eines Komfortzuschlags in Form eines Serviceentgeltes von 1,00 € pro Fahrt/Fahrgast und je Rufbuszone. Es können Einzelfahrausweise, Mehrfahrtenausweise, Zeitfahrausweise und Gruppenfahrausweise erworben werden.

Das Serviceentgelt wird unmittelbar zum Fahrtantritt der jeweiligen Fahrt erhoben.

Muss ich einen neuen Fahrausweis kaufen, wenn ich am Umstiegspunkt in einen Linienbus umsteigen und von dort weiterfahren möchte?

Nein, es kann im Rufbus bereits ein Fahrausweis erworben werden, der für die gesamte Strecke gilt. Für den Fall, dass im Rufbus ein Ersatzausweis ausgestellt wurde, kann dieser im Linienbus in einen regulären Fahrschein umgetauscht werden.

Fahrgäste mit gültigem Fahrausweis, Fahrgäste als Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit gültiger Wertmarke und Fahrgäste gemäß gültiger Mitnahmeregelung zahlen pro Fahrt nur einen Komfortzuschlag in Form eines Serviceentgeltes von 1,00 €.

Im Übrigen findet der geltende Tarif der VLP Anwendung.

Haben Sie noch weitere Fragen, können Sie gern die Rufbus-Zentrale unter 03883 6161 14 anrufen.

 

Bild zur Meldung: https://www.vlp-lup.de/rufbus/