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Amt Ludwigslust-Land sucht Schiedsperson

Amt Ludwigslust-Land, den 16. 11. 2017

Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann im allgemeinen von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 70 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und im Schiedsamts- bzw. Schiedsstellenbezirk, also hier im Amtsbereich Ludwigslust-Land, wohnen.

Zum 31. Dezember 2017 läuft die Legislatur für den derzeitigen Schiedsmann Herrn Koritzki aus, der sich nicht wieder zur Wahl steht.

Daher sucht das Amt Ludwigslust-Land für die Neubesetzung dieses Ehrenamtes eine engagierte und vertrauensvolle Person, die die Aufgabe für die Gemeinden des Amtsbereiches ab 01. Januar 2018 für fünf Jahre wahrnimmt. Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen festge-fahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und somit kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitig-keiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches, zu beenden.

Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarschafts-streitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Interessenten haben die Möglichkeit, sich bei unserem derzeitigen Schiedsmann Herrn Koritzki (Tel. 0385 / 39 401 186) und/oder dem Leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes Herrn Utecht (Tel. 03874 / 42 69 10) zum Aufgabengebiet des Schiedsmanns, zu erkundigen.

Informationen zum Schiedsmannswesen finden sich auch auf der Homepage des Landes- Bezirks- bzw. Bundesvereinigung zur Verfügung: www.bds-mecklenburg-vorpommern.de,  www.bds-schwerin.de und www.schiedsamt.de

 

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